Massegesetz

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Das Massegesetz beschreibt, dass die Luftschalldämmung einschaliger Bauteile mit der flächenbezogenen Masse und der Frequenz zunimmt. Eine Abschätzung lautet \(R \approx 20 \cdot \lg(m' \cdot f) - 47\) dB. Eine Verdopplung der Masse bringt etwa 6 dB.

Herkunft: Das Gesetz wird häufig nach Richard Berger benannt, der es zu Beginn des 20. Jahrhunderts formulierte [prüfen].

Anwendung: Für die Planung massiver Wände und Decken ist das Massegesetz die wichtigste Faustregel: Schwere Bauteile dämmen gut. Es gilt unterhalb der Koinzidenzfrequenz. Bei dünnen, biegesteifen Platten wie Glas bricht die Dämmung dort ein, und das Gesetz verliert seine Gültigkeit.

Beispiel: Mit der Näherung für das bewertete Schalldämm-Maß erreicht eine Wand mit 300 kg/m² rund 54 dB, eine mit 600 kg/m² rund 64 dB.

Bezug zur Planung: Das Massegesetz erklärt, warum Wohnungstrennwände aus Beton, Vollziegel oder Kalksandstein ausgeführt werden. Im Altbau gehört auch die Beschüttung in Holzbalkendecken dazu. Sie ist keine Verfüllung aus Abfall, sondern bewusst eingebrachte Masse für den Schallschutz. Wer sie bei einer Sanierung durch leichte Trockenschüttung ersetzt, verschlechtert den Schallschutz deutlich.

Typische Missverständnisse: Mehr Masse hilft nicht unbegrenzt. Die Dämmung steigt nur logarithmisch, eine Verdopplung bringt rund 6 dB. Auch wirkt Masse vor allem gegen Luftschall. Gegen Körperschall in einer durchgehenden Struktur hilft sie wenig, dort ist Entkopplung nötig.

Verwandte Begriffe: Schalldämm-Maß, Bewertetes Schalldämm-Maß, Koinzidenzfrequenz

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